Dissertation
Im Doktoratsstudium ist eine Dissertation abzufassen. Das Thema der Dissertation ist einem der im
Studienplan der absolvierten Studienrichtung festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen oder hat in
einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen.
Beurteilung der Dissertation
Die Beurteiler oder Beurteilerinnen der Dissertation (UniStG § 62 Abs. 7) sind so auszuwählen, dass
die Universität Wien und die jeweils beteiligte Universität der Künste vertreten sind. Der Studiendekan
oder die Studiendekanin ist jedoch berechtigt, sofern es das Thema der Dissertation erfordert, mit der
Betreuung und Beurteilung von Dissertationen auch Angehörige anderer Universitäten mit deren
Zustimmung zu betrauen.
Gliederung des Rigorosums
(1) Das Rigorosum besteht aus einer mündlichen Gesamtprüfung.
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur mündlichen Gesamtprüfung sind die positive Beurteilung der
Teilnahme an den in § 3 festgelegten Lehrveranstaltungen und die Approbation der Dissertation. |