Studiendauer:
Das Doktoratsstudium besteht aus einem Studienabschnitt in der Dauer von vier Semestern. Es
wird mit der positiven Beurteilung des Rigorosums abgeschlossen.
Stundenzahl und Lehrveranstaltungen:
(1) Die Stundenzahl des Doktoratsstudiums beträgt 12 Semesterstunden.
(2) Die Pflicht- und Wahlfächer des Rigorosums gliedern sich in:
1. Teilgebiet des wissenschaftlichen Faches, dem das Dissertationsthema zuzuordnen ist.
2. Teilgebiet eines Faches, das unter Beachtung des thematischen Zusammenhanges mit der
Dissertation von der Kandidatin oder vom Kandidaten zu wählen ist.
(3) Zur Festlegung der Lehrveranstaltungen ist von den Studierenden zu Beginn des
Doktoratsstudiums im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Dissertation (siehe §
62 UniStG) eine Liste jener Lehrveranstaltungen zu erstellen, welche sie zu absolvieren
beabsichtigen. Dabei sind Lehrveranstaltungen aus dem Angebot sowohl der betreffenden Universität
der Künste als auch der Universität Wien auszuwählen.
(4) Positiv beurteilte Prüfungen, die Studierende des Doktoratsstudiums an einer anerkannten
inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt haben, hat die oder
der Vorsitzende der Interuniversitären Studienkommission auf Antrag der oder des ordentlichen
Studierenden anzuerkennen, soweit sie den im Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig
sind.